Belehrungen für die Eltern

Sehr geehrte Eltern,

um einen reibungslosen Unterrichtsalltag möglichst für viele Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, macht es sich erforderlich, auch Sie in geeigneter Form zu belehren.

Belehrung für Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätige Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

1. Um eine Ansteckung zu verhindern, sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die Hygieneregeln finden Sie auf der Homepage unter Vertretungsplan. Dazu gehört auch, dass Ihr Kind eine Gesichtsmaske mit sich führt.

2. Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die Einrichtung. Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind wie gewohnt in einem solchen Falle in der Schule Wir bitten Sie auch, bei diesen Symptomen vor allem zu Ihrer Sicherheit, den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen.

3. Kinder, die an Heuschnupfen leiden, sollten eine entsprechende Bescheinigung von den Eltern in der Schule abgeben, damit das Kind nicht zu Unrecht vom Unterricht ausgeschlossen wird.

4. Müssen in der Einrichtung tätige Personen oder Kinder bzw. Schüler/innen zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um eine weitere Infektionskette zu vermeiden. Ob ein Besuchsverbot der Schule besteht, kann Ihnen das Gesundheitsamt oder der behandelnde Arzt mitteilen. Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

C. Kallweit