Information zum Schüleraufnahmeverfahren Schuljahr 2022/2023

Sehr geehrte Eltern,

das Schüleraufnahmeverfahren – Klassenstufe 5 – für das Schuljahr 2022/2023 hat begonnen.


Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Oberschule entschieden haben. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Oberschule besteht.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf Aufnahme an der Oberschule, welche Ihre Anmeldung entgegengenommen hat.

Das Recht der Eltern auf Aufnahme ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt.
Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind,
ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.

Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der Gewichtung bei inklusivem Unterricht und der Anzahl der versetzungsgefährdeten und anderweitig zugewiesenen Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:

1. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden,

2. Schüler, die bei Ablehnung einen unzumutbaren Schulweg hätten, d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,

3. Härtefälle,

4. Geschwister von Schülern, die auch im kommenden Schuljahr diese Schule gemeinsam besuchen werden,

5. Länge bzw. Dauer des Schulweges,

6. Zufallsprinzip (Losverfahren)

Wird die Zahl der freien Plätze nach Beachtung der o.g. Reihenfolge in einem der Kriterien 2 bis 5 überschritten, werden die Plätze für das jeweilige Kriterium über das Zufallsprinzip (Losverfahren) vergeben.

Alle Schüler dieses Kriteriums nehmen grundsätzlich gleichberechtigt am Losverfahren teil.
Es werden die freien Plätze zugelost.


Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen und auch bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation hinzuweisen.
Am 03.06.2022 sollen Sie den Aufnahmebescheid bzw. ggf. einen Ablehnungsbescheid erhalten.


Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, sodass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen,
kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Bei Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C. KallweitSchulleiterin