Oberschule am 13.03.2026

Busfahrerkinder, bei denen keine Möglichkeit besteht durch die Eltern in die Schule gebracht zu werden, müssen durch die Eltern wie bei Krankheit fernmündlich entschuldigt werden. Die versäumten Unterrichtsinhalte müssen durch die Schüler selbstständig nachgearbeitet werden. Dies gilt ebenso für die Wiederholung geschriebener Leistungskontrollen oder Klassenarbeiten!

Hier die Information des:
Regional Verkehrs Erzgebirge.